Aufbauseminare

Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre.

Wer innerhalb diese Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf.

 

Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt.

Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht.

 

Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

 

 

Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt.

Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert.

 

Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen.

Eine Prüfung findet nicht statt.

 

 

Wer vollständig an allen Kurssitzungen teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf.

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